Bibliotheksordnung
Benutzerordnung
Anmeldung
Die Anmeldung zur Benützung der Bibliothek erfolgt persönlich unter Vorlage eines Lichtbildausweises mit Adressennachweis. Die überreichte Benutzerordnung wird durch die Unterschrift des Anmeldeformulars anerkannt. Der ausgehändigte Bibliotheksausweis ist nicht übertragbar. Der Verlust ist unverzüglich zu melden. Kinder unter 14 Jahren benötigen die Erlaubnis sowie die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten, der bei der Anmeldung anwesend sein muss. Wohnungs-, Telefons- und Namensänderungen sind der Bibliothek sofort bekannt zu geben. Die Bibliothek arbeitet EDV-unterstützt und verpflichtet sich daher zum gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutz.
Ausleihe
Nach der Anmeldung wird ein Ausweis ausgestellt. Gegen Vorlage dieses Bibliotheksausweises können Medien ausgeliehen werden. Bei Bedarf kann die Anzahl der auszuleihenden Medien von der Bibliothek begrenzt werden. Die ausgeliehenen Medien sind schonend zu behandeln. Die Medien sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Mit dem Entlehnen der Medien wird auch die Verantwortung bezüglich der Einhaltung des Urheberrechtsschutzes übernommen. Dieser verbietet das Kopieren, das Überspielen und Weiterverleihen von Medien.
Verlängerungen
Eine rechtzeitige einmalige Verlängerung der Medien ist möglich, sofern diese nicht bereits für weitere Benutzer reserviert wurden. Bei Abos ist die Verlängerung kostenlos, ansonsten gilt die normale Ausleihgebühr.
Reservierungen
Medien können persönlich, per Mail oder übers Internet reserviert werden. Ist das gewünschte Medium eingetroffen, wird der Benutzer verständigt. Die reservierten Medien stehen nach Verständigung eine Woche lang zum Abholen bereit.
Internet und OPAC
Außerhalb der Öffnungszeiten kann im Internet unter www.bibliothekfrastanz.at (unter Recherche – “Biblioweb”, dann Nachnamen und Benutzernummer eingeben) im Medienkatalog der Bibliothek recherchiert werden. Zudem können Informationen über selbst entlehnte Medien eingeholt und Medien können reserviert werden.
Haftung
Bei Spielen und allen Medien in Hüllen ist eine Kontrolle der Medien auf ihre Vollständigkeit vor der Ausleihe ratsam. Spätere Reklamationen können nicht angenommen werden und die fehlenden Teile werden angelastet. Für Unfälle, die sich im Zusammenhang mit dem ausgeliehenen Spielmaterial ereignen, übernimmt die Bibliothek keine Haftung. Während des Aufenthaltes in der Bibliothek haften Eltern für ihre Kinder. Für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Garderobe wird keine Haftung übernommen. Die Bibliothek sowie das ganze Haus sind eine rauchfreie Zone.